Wie gründet man eine Genossenschaft?

Für jedes unternehmerische Projekt muss eine passende Organisationsform gefunden werden. Ein kleiner Personenkreis kann sich dabei – je nach Vermögenslage und Zielsetzung der Beteiligten – zu einer GbR, GmbH oder gGmbH zusammenschließen. Um das gemeinschaftliche Engagement einer großen Gruppe von Menschen auf effektive Weise in einem Unternehmen zu bündeln, bietet sich dagegen das Modell der Genossenschaft an.

Genossenschaft

Was sind die Vorteile einer Genossenschaft?

  1. Wie die Mitglieder eines Vereins haben Genossenschaftsmitglieder auch Mitspracherechte: Durch das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen (d. h. der finanziellen Investition in die Genossenschaft) werden Privatpersonen zu Genossen und erhalten dadurch ein Stimmrecht. Mit diesem können sie bei Wahlen und Abstimmungen auf die Aktivitäten der Genossenschaft Einfluss nehmen.
  2. Die Genossen bewegen sich wie bei einer GmbH in einem abgesicherten, rechtlichen Rahmen: Ein finanzielles Scheitern der Genossenschaft hätte schlimmstenfalls den Verlust der erworbenen Anteile zur Folge – das private Vermögen der Genossen bleibt unangetastet.
  3. Während sich eine GmbH nur gründen lässt, wenn die Gründungsmitglieder in der Lage sind ein Stammkapital von 25.000 EUR aufzubringen, kann eine Genossenschaft mit jedem beliebigen Startkapital gegründet werden.

Was ist bei einer Genossenschaftsgründung zu beachten?

  1. Für die Gründung einer Genossenschaft werden mindestens drei Personen benötigt, die als Gründungsteam das genossenschaftliche Vorhaben vorantreiben.
  2. Weitere Menschen müssen für die Idee begeistert und Mitstreiter, Kooperationen und Unterstützer gefunden werden.
  3. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Genossenschaftsgründung müssen ein Businessplan und eine genossenschaftliche Satzung verfasst werden.
  4. Jede Genossenschaft muss die Mitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband beantragen.
  5. Jede neu gegründete Genossenschaft muss durch einen Prüfungsverband begutachtet. Erst nach einem positiven Gutachten ist die endgültige Eintragung der Genossenschaft ins Genossenschaftsregister möglich.