Welche Abschreibungsmethode passt zu meinen Anlagegütern?
Das Thema Abschreibung ist in jedem Unternehmen eine Problemstellung, welches über Anlagegüter verfügt. Unternehmensgegenstände verlieren an Wert und müssen daher jährlich abgeschrieben werden. Diese Wertminderungen werden als Aufwand gebucht und verkleinern somit den Unternehmensgewinn. Sie sollten darauf achten, Ihre Güter schnellstens abzuschreiben, damit Ihr zu versteuernder Gewinn kleiner ausfällt. An dieser Stelle erhalten Sie eine Übersicht, welche Abschreibungsmethode zu Ihren Anlagegütern passt.
Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist die steuerrechtliche Regelmethode. Sie schreiben jährlich den gleichen Betrag für einen Gegenstand ab. Die Anzahl der Jahre können Sie dabei aus entsprechenden Nutzungstabellen entnehmen. Ein Beispiel: Sie kaufen Notebooks im Wert von 9.000 EUR. Diese werden laut Nutzungstabelle über drei Jahre abgeschrieben, was bedeutet, dass Ihr Gewinn jährlich um 3.000 EUR geringer ausfallen wird. Diese Methode ist einfach und wird gewählt, wenn andere nicht zutreffen.
Degressive Abschreibung
Güter, bei denen in den ersten Jahren mit einem hohen Wertverlust zu rechnen ist, werden degressiv abgeschrieben. Hierbei wird ein Prozentsatz vom jeweiligen Jahresrestbuchwert abgeschrieben. Die Beträge sind anfänglich höher und fallen am Ende. Sie wählen diese Methode bei technisch hochwertigen Produkten. Sollte der Abschreibungsbetrag im Laufe der Zeit unter die Beträge der linearen Abschreibung fallen, dürfen Sie einmalig den Wechsel in die lineare Methode vornehmen.
Leistungsbezogene Abschreibung
Haben Sie Unternehmenswerte, die messbar genutzt werden, können Sie anhand der tatsächlichen Leistung abschreiben. Anhand eines LKW gilt das folgende Beispiel: Anschaffungspreis 100.000 EUR. Gesamte Laufleistung 200.000 Kilometer. Es ergibt sich somit eine Abschreibung von 0,50 EUR pro gefahrenen Kilometer. Diese Methode müssen Sie sich genehmigen lassen und die Leistung schriftlich nachhalten.
Poolabschreibung
Diese Methode wenden Sie bei geringwertigen Wirtschaftsgütern an, bei denen eine einzelne Abschreibung zu arbeitsaufwendig wäre. Alle angeschafften Güter im Wert zwischen 150,01 EUR und 1.000 EUR werden zusammengefasst und in den folgenden 5 Jahren linear abgeschrieben. Die tatsächliche Nutzungsdauer spielt keine Rolle.
Außerplanmäßige Abschreibung
Der Gesetzgeber erlaubt eine außerplanmäßige Abschreibung, wenn Ihre Unternehmensgüter unvorhersehbar deutlich an Wert verlieren. Beispielsweise verlieren Aktien an Wert oder eine Maschine geht irreparabel kaputt. In diesem Fall dürfen Sie eine erhöhte Abschreibung vornehmen und in den Folgejahren vom verringerten Restwert abschreiben.