Mini-Jobs erfreuen sich nicht zuletzt aufgrund des steuer- und abgabenfreien Verdienstes von monatlich maximal 450 Euro in weiten Teilen der Bevölkerung größter Beliebtheit. Doch auch gerade für kleine und mittelständische Unternehmen bietet die Beschäftigung von Mini-Jobbern zahlreiche Vorteile, die sich positiv auf die Betriebsentwicklung auswirken können. Dennoch gilt es in dieser Hinsicht auch einige Dinge zu beachten, um nicht in steuerrechtliche Fallen zu tappen.
Warum die Beschäftigung von Mini-Jobbern Gold wert sein kann
Das moderne Marktumfeld zeigt sich häufig äußerst sprunghaft und stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor kapazitätsbedingte Probleme, die den Verantwortlichen alles abverlangen, um sowohl kundenorientiert als auch flexibel am Markt agieren zu können.
Die Beschäftigung von Mini-Jobbern lohnt sich also vor allen Dingen für Unternehmen, die sich häufiger mit schwankenden Auftragszahlen konfrontiert sehen, ganz gleich ob diese Variabilität schwer vorhersehbar ist oder auf saisonalen Effekten beruht.
Anstatt das eigene Vollzeitpersonal dauerhaft mit Überstunden zu belasten, was sich langfristig negativ auf das Betriebsklima auswirkt, kann es in einem solchen Fall äußerst sinnvoll sein, Vollzeitkräfte zu entlasten und Auftragsspitzen mit Hilfe von geringfügig Beschäftigten abzufangen.
Mini-Jobs sind also in jeder Hinsicht ein ideales Flexibilisierungsinstrument, um den kurzfristigen Personalbedarf zu decken, was insbesondere für Wochenendarbeit und sonstige Arbeit außerhalb der Kernarbeitszeiten gilt.
Flexibilität und Erhalt von Know-how durch Mini-Jobs
Die vergleichsweise geringe Stundenzahl, die mit einem Mini-Job einhergeht, ermöglicht es Unternehmen zudem, die betreffenden Mitarbeiter deutlich flexibler einzusetzen, als es beispielsweise im Rahmen eines Voll- oder Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses der Fall wäre. Als Vorteil erweist sich diese Eigenschaft ganz besonders im Fall junger, wachstumsorientierter Unternehmen, die sich in strukturellen Wachstumsprozessen befinden.
Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels können Mini-Jobs darüber hinaus dafür sorgen, dass das Fachwissen verdienter Mitarbeiter dem Unternehmen nicht von einem Tag auf den anderen verloren geht.
So ist es beispielsweise ohne weiteres möglich, einen verrenteten Mitarbeiter für eine Weile auf geringfügiger Basis zu beschäftigen. Dieser bessert sich somit seine Altersbezüge auf und trägt gleichzeitig dazu bei, wertvolles Know-how an andere Mitarbeiter weiterzugeben.
Was Unternehmer in jedem Fall beachten sollten
Was allerdings an dieser Stelle nicht verschwiegen werden darf, ist, dass Mini-Jobs für Unternehmen prinzipiell teurer sind als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, da anstelle des üblichen Arbeitgeberbeitrages in Höhe von 20 Prozent im Fall eines Mini-Jobs im Rahmen der Melde- und Beitragspflicht pauschal 30 Prozent Steuern und Abgaben fällig werden.
Im Gegenzug ist jedoch der bürokratische Aufwand für die Verwaltung deutlich geringer, sodass die Rechnung unter Strich in vielen Fällen aufgeht.
Zudem müssen Arbeitgeber im Zuge der Beschäftigung eines Mini-Jobbers in jedem Fall berücksichtigen, dass der Arbeitsumfang beschränkt ist und die Verdienstgrenze von monatlich maximal 450 Euro nur zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden darf, da ansonsten ein regulärer und damit sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz entsteht.
Abgesehen davon steht geringfügig Beschäftigten annähernd
derselbe arbeitsrechtliche Schutz zu wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dies betrifft sowohl Urlaubsansprüche als auch den Kündigungsschutz.
Unter dem Stricht obliegt es Ihnen als Unternehmer also höchst selbst zu entscheiden, welche Vor- oder Nachteile für Ihren Betrieb aus der Beschäftigung von Mini-Jobbern resultieren.
In jedem Fall kann ein Mini-Job jedoch dazu dienen, potenzielle Mitarbeiter auf Herz und Nieren zu prüfen und in die unternehmensinternen Arbeitsprozesse einzubinden, um diesen Mitarbeitern auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine langfristige Vollzeitstelle anbieten zu können.