Ab jetzt mit Speicherpflicht: Die Kassensicherungsverordnung

Auf Grundlage der Kassensicherungsverordnung sind Händler dazu verpflichtet, ihrer digitale Kassen zu sichern und alle Transaktionen aufzuzeichnen. Lesen Sie in diesem Artikel, was das bedeutet – und wie faveo Sie dabei unterstützt.

KasssenSichV

Elektronische Kassensysteme vereinfachen Händlern die Arbeit ungemein – insbesondere, wenn die Kasse auch noch mit der Warenwirtschaft verbunden ist: Alle Ein- und Ausgänge sind auf einen Blick zu erfassen, und auch die Abrechnung fällt leichter. In der Summe spart man so Zeit und Geld. Allerdings sind auch digitale Kassen nicht per se vor Manipulation sicher, und einige schwarze Schafe nutzen die Möglichkeit, an dieser Stelle zu betrügen und Bargeld zu entnehmen.

Kassensicherungsverordnung und TSE

Um diese Form der Steuerhinterziehung zu unterbinden und Manipulationen zu verhindern, wurde die Kassensicherungsverordnung erlassen. Diese Verordnung des Finanzministeriums besagt zum einen, dass alle geschäftlichen Transaktionen mit Belegen nachgewiesen werden. Zum anderen müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet und mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden.

Die TSE sorgt dafür, dass alle Daten aufgezeichnet und so aufgezeichnet werden, dass sie im Nachhinein nicht mehr geändert oder gar gelöscht werden können. Die so gespeicherten Daten müssen dann aufbewahrt und dem Finanzamt zur Prüfung übermittelt werden. Das TSE stellt dabei auch die reibungslose Übermittlung dieser Daten sicher.

Die Kassensicherungsverordnung ist mit Wirkung zum ersten Januar 2020 in Kraft getreten; die Frist zur Anbindung eines TSE ist am 30.September abgelaufen. Seitdem müssen grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland mit einem TSE ausgestattet sein. Allerdings gelten je nach Bundesland unterschiedliche Übergangsfristen.

ERP, TSE und Ihre Ladenkasse

Diese neue Regelung ist somit für alle Händler von Bedeutung – und auch in Verbindung mit dem Thema ERP-System wichtig. Immerhin können elektronische Kassensysteme wie eingangs erwähnt auch mit ERP- und Warenwirtschafts-Systemen verzahnt werden, um so alle Transaktionen im Ladenlokal komfortabel im System verbuchen zu können und so den Workflow zu optimieren. Gerade für den Multichannel-Vertrieb ist das eine wichtige Voraussetzung.

Mit unserer faveo Kasse bieten wir Ihnen ein System, mit dem Sie Ihr faveo 365 genau auf diese Weise mit Ihrer Kasse verbinden können – und das natürlich auf TSE-konforme Art und Weise.

Zu diesem Zweck haben wir die Middleware von fiskaltrust angebunden – einem Unternehmen der audicon-Gruppe und offizieller Lieferant der Finanzverwaltung im Bereich der digitalen Betriebsprüfung. So können Sie ein zertifiziertes TSE Ihrer Wahl ganz einfach an Ihr System anbinden. So sind Sie flexibel in der Anbieterwahl und können dabei ganz darauf vertrauen, dass Sie allen gesetzlichen Anforderungen Genüge tun.

Newsletter abonnieren

Neueste Artikel